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Innenministerium gegen Abschiebestopp für Lehrlinge

"Das Asylrecht ist ein Sonderrecht. Als solches kommt es jenen Menschen zu Gute, die in ihrem Herkunftsstaat im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention verfolgt werden und daher nicht dorthin zurückkehren können", argumentiert das Innenministerium. Entscheidungen, die eine Ausreiseverpflichtung beinhalten, könnten jedenfalls nicht alleine durch eine Lehre oder andere Erwerbstätigkeit außer Kraft gesetzt werden.

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