News

JihadistInnen verlieren Staatsbürgerschaft

Insgesamt waren 17 einschlägige Verfahren eingeleitet worden. Zwei von diesen sind noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. In fünf Fällen läuft das Verfahren bei der MA weiter, doch geht man davon aus, dass die betroffenen Personen bereits tot sind.

Alle Inhalte anzeigen Alle Inhalte anzeigen

Voraussetzung für den Entzug ist, dass die Jihadisten eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Ausgebürgert werden können sie, wenn sie für eine andere Armee gekämpft haben.