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Jirovsky neuer Justiz-Rechtsschutzbeauftragter

Offiziell heißt die Funktion "Rechtsschutzbeauftragter zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Sinne der Strafprozessordnung". Wie gesetzlich vorgesehen, hat Zadić dafür einen gemeinsamen Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages eingeholt.

Insgesamt hatten sich drei Personen bereit erklärt, für die Funktion zur Verfügung zu stehen, eine erfüllte die gesetzlichen Bestellungsvoraussetzungen nicht. Zwei Personen kamen in die engere Auswahl. Das Gremium reihte Jirovsky auf Grund seiner langjährigen und einschlägigen Justizerfahrung an erster Stelle, hieß es im Justizministerium. Diesem Vorschlag sei die Justizministerin vollinhaltlich gefolgt.

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Jirovsky begann seine Justizkarriere im Jahr 1983 im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien. Von 1985 bis Februar 1988 war er Richter am Strafbezirksgericht Wien und ab März 1988 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien. Seit 1992 ist er in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz tätig. 2001 stieg Jirovsky zum Leiter der ehemaligen Abteilung IV 3 auf. Drei Jahre später übernahm er die Abteilung für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen (heute Abt. V 2). Bei seinem Amtsantritt im September wird Jirovsky bereits in Pension sein und damit der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, die aktive Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ausschließt.

Jirovsky folgt auf Aicher, die im Mai zurückgetreten war. Sie hatte die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseraten-Affäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich dafür von der Kanzlei ihres Anwalt Manfred Ainedter beraten hatte lassen, die auch einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt.