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Jungwirth und Larcher neu im Österreichischen Kunstsenat

Der 1954 gegründete Kunstsenat ist eine Gemeinschaft von einundzwanzig Künstlerpersönlichkeiten aus den Bereichen Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik. Seine Aufgabe besteht darin, die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten und die öffentlichen Stellen in wichtigen Fragen der Kunst zu beraten. In die Kompetenz des Kunstsenats fällt das Vorschlagsrecht für den Großen Österreichischen Staatspreis und für die Berufung der Staatspreisträgerinnen und Staatspreisträger in den Kunstsenat.

(S E R V I C E - https://www.kunstsenat.at)

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