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Justizministerium sieht "übliches" Vorgehen bei Meinl-Akt

Laut Ministeriumssprecherin Christina Ratz ist richtig, dass in diesem Verfahren zugewartet wurde. Und zwar weil von der Staatsanwaltschaft Wien eine Anklage im Zusammenhang mit einer Sachdividendenausschüttung wegen Untreue eingebracht worden war. Falls es dabei zu einer Verurteilung gekommen wäre, hätte der Vorwurf der üblen Nachrede auf das Strafmaß insgesamt keinen Einfluss mehr gehabt. Daher sei dieses "Vorgehen bei mehreren, deutlich unterschiedlich gewichteten Vorwürfen gegen eine Person gesetzlich vorgesehen und üblich".

Als das Oberlandesgericht Wien (OLG) jedoch die Anklage wegen Untreue zurückgewiesen habe, habe sich die Lage verändert und der Vorwurf der üblen Nachrede sei wieder aufgenommen worden, hieß es. Die Opfer in dem Verfahren, der einst fallführende Staatsanwalt Markus Fussenegger (StA Wien) und Richterin Bettina Deutenhauser (LG Wien), die Weinzierl öffentlich mehrfach beleidigt hatte, hätten allerdings ihre Ermächtigung zurückgezogen. Daher sei eine Einstellung des Verfahrens die zwingende Folge gewesen. Ratz hielt zudem "der Vollständigkeit halber" fest, dass in der Causa Meinl das Sachdividendenverfahren mit Einstellung beendet worden, ein Betrugsverfahren aber nach wie vor anhängig sei.

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