Lockerungen: Kein 3G mehr für PendlerInnen oder Familienbesuche
Ebenfalls gilt das bei der Einreise zu familiären Zwecken, zum Besuch des Lebenspartners oder bei der Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb.
Aktuell gilt noch, dass bei der Einreise vorgewiesen werden muss, dass die Person geimpft, getestet oder genesen ist. Ist sie das nicht, ist eine Registrierung vorzunehmen und die Person muss in Quarantäne, bis ein negatives Testergebnis vorliegt oder zehn Tage abgelaufen sind.