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Dem "Rattengedicht"-Autor drohen keine gerichtlichen Folgen

Die zuständige Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Verhetzung und der Herabwürdigung religiöser Lehren am Dienstag eingestellt.

Zunächst sei bei der Prüfung des in einer Postwurfsendung an alle Haushalte der Stadtgemeinde veröffentlichten Gedichtes der Anfangsverdacht eines Tatbestandes nach dem Verbotsgesetz auszuschließen gewesen, weil sich im gesamten Gedicht keine nationalsozialistisches Gedankengut propagierende Äußerungen gefunden hätten. Danach hat sich die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht der Verhetzung sowie der Herabwürdigung religiöser Lehren befasst. Beides habe sich nicht bestätigt. Deshalb sei das Verfahren einzustellen gewesen. Das gelte auch für den Zweitbeschuldigten, den im Impressum genannten zuständigen Verantwortlichen der FPÖ Braunau.

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