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Corona-Lockerungen: Maskenpflicht in Schulklassen fällt

Nachdem zuletzt bereits die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben wurde, fällt diese nun auch im Klassen- bzw. Gruppenraum. Außerdem dürfen nun wieder externe Personen (Trainer von Sportvereinen, Lese-Omas etc.) in die Schulen kommen. Gleichzeitig gilt wieder Präsenzpflicht, Eltern können ihre Kinder also nicht mehr ohne ärztliches Attest vom Unterricht entschuldigen.

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Darüber hinaus wird nun nicht mehr automatisch ab dem zweiten Coronafall innerhalb von drei Tagen Distance Learning (für fünf Tage) angeordnet. Die Entscheidung über das Vorgehen bei mehreren Infektionsfällen im Klassenverband soll stattdessen wieder bei der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Bundeslands liegen. Die nächste Lockerung ist bereits in Sicht: Ab 5. März können dann auch geimpfte und genesene Lehrer beziehungsweise andere Erwachsene die FFP2-Maske im Klassen- oder Gruppenraum abnehmen.