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Keine neue Prüfung im Mordfall Olof Palme

Der damalige Regierungschef Palme war am 28. Februar 1986 auf dem Heimweg aus einem Stockholmer Kino an der Seite seiner Frau auf offener Straße niedergeschossen worden und darauf gestorben. Weil der mutmaßliche Täter bereits 2000 gestorben war, kann jedoch keine Anklage mehr gegen ihn erhoben werden. Der zuständige Staatsanwalt Krister Petersson hatte die Ermittlungen deshalb eingestellt. Alle offenen Fragen zum Palme-Mord konnten somit aber nicht ausgeräumt werden.

Gemäß der schwedischen Verfahrensordnung kann der Beschluss eines Staatsanwalts von einem höheren Staatsanwalt überprüft werden. Dies war nach dem Entschluss von Petersson in einer Reihe von Anträgen bei der Staatsanwaltschaft erbeten worden. Dass dem nicht nachgekommen werde, begründete Staatsanwalt Lennart Guné nun damit, dass für eine Prüfung besondere Gründe vorliegen müssten, sofern die Antragsteller nicht Verdächtige, Opfer oder deren Angehörige seien. Keiner der Antragsteller habe eine solche Verbindung zu den eingestellten Untersuchungen, es lägen auch keine speziellen Gründe vor.

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