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Kind starb bei Traktorunfall: Verurteilung ohne Prozess

Der stark alkoholisierte Vater verunglückte bei der Heimfahrt von einer Maifeier mit seinen beiden Buben mit einem nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Oldtimer-Traktor. Der fünfjährige Sohn wurde dabei getötet, der Lenker und sein dreijähriger Bub blieben unverletzt.

Die zuständige Richterin machte nun von der selten angewandten Möglichkeit im Strafrecht mit dem Namen "Mandatsverfahren" Gebrauch und ersparte dem Vater den Prozess am Landesgericht wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung. Das Strafmaß für den 37-Jährigen wurde durch eine schriftliche Strafverfügung ohne vorherige Gerichtsverhandlung auf neun Monate bedingte Haft festgesetzt.

Damit das Gericht eine Strafverfügung erlassen kann, darf es sich unter anderem beim Delikt um kein Verbrechen, sondern "nur" um ein Vergehen handeln. Weiters muss der Angeklagte vollumfänglich geständig sein, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens müssen zur Beurteilung aller für die Schuld- und Straffrage entscheidenden Umstände ausreichen und die Staatsanwaltschaft muss die Erlassung einer Strafverfügung beantragen.

Seinem Mandanten bleibe somit "die psychisch extrem belastende Hauptverhandlung erspart. Er hat durch seine Schuld seinen fünfjährigen Sohn verloren. Er ist ohnehin schwer gestraft", wurde der Verteidiger des Beschuldigten, Leopold Hirsch, in den SN zitiert.

Die Staatsanwaltschaft wie auch der Angeklagte können innerhalb von vier Wochen ab Zustellung der Strafverfügung Einspruch beim Landesgericht erheben. Dass dies geschieht, gilt laut SN aber als unwahrscheinlich.

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