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Kleine Erleichterung bei früherer Kreditrückzahlung

Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) wird einer EU-Richtlinie und einem EuGH-Urteil folgend etwas abgeändert. Das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung soll nicht mehr nur laufzeitabhängige, sondern künftig sämtliche Kosten umfassen. Im VKrG heißt es derzeit noch, dass nur die laufzeitabhängigen Kosten reduziert werden. Der EuGH hat hingegen vergangenes Jahr geurteilt, dass alle Kosten - auch laufzeitunabhängige wie die Bearbeitungsgebühr, auch wenn diese zur Abgeltung eines bereits entstandenen Aufwands diente, reduziert werden müssen. Die entsprechende Novelle wurde vom Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) eingebracht und befindet sich momentan in Begutachtung.

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