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Kopftuchverbot: Statt Verbot setzt Schönborn auf Bildung

"Das Entscheidende ist, dass über die Bildung Fehlentwicklungen, die auch mit religiösen Zeichen verbunden sein können, möglichst vermieden werden", so Schönborn. Die Bischofskonferenz habe bereits vor Monaten zu diesem Thema Stellung genommen.

Im Zusammenhang mit behördlichen Befragungen von konvertierten Asylbewerbern merkte Schönborn grundsätzlich an, dass Konversionen zur Religionsfreiheit gehören. Dies verstehe er auch als "Botschaft an alle Religionsgemeinschaften". Er sei der Meinung, dass das Urteil, ob jemand einer Glaubensgemeinschaft angehöre oder nicht, der jeweiligen Religionsgemeinschaft zusteht, so Schönborn. Schließlich habe man die Konvertiten oftmals ein Jahr auf die Taufe vorbereitet.

Die Behörden, mit denen die Zusammenarbeit grundsätzlich sehr gut verlaufe, sollten diesbezüglich den Religionsgemeinschaften vertrauen. Denn die Abschiebung in ein mehrheitlich muslimisches Land kann "für so jemanden lebensgefährlich werden", argumentierte der Kardinal.

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