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Lauda probiert Kurzarbeit weiter ohne Betriebsrat

Mit der Gruppe, die sich als rechtskonform gewählter Betriebsrat sieht, aber von Laudamotion nicht anerkannt wird, will das Management jedenfalls weiter nicht sprechen, hieß es am Dienstag zur APA. Rechtlich muss ein Unternehmen, das einen Betriebsrat hat, Kurzarbeit über diesen beantragen. Unternehmen ohne Betriebsrat können individuelle Kurzarbeitsanträge mit den Mitarbeitern beim Arbeitsmarktservice einreichen. Die Frage, ob Laudamotion einen Betriebsrat hat, ist gerichtsanhängig. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen der Geschäftsführung und der Betriebsratschefin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutz, den sie aus Gewerkschaftssicht als Betriebsrätin hatte, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an und bezeichnet sie nur als "ehemalige Mitarbeiterin".

Die hohe Unterstützung für die individuellen Kurzarbeitsvereinbarungen seien ein wichtiges Signal an Gewerkschaft, Wirtschaftskammer und Regierung, dass die "ehemalige Mitarbeiterin" in der Crew keinen Rückhalt habe und diese nicht repräsentiere, heißt es in der internen Mitteilung. Die Mitarbeiter werden aufgerufen, selber bei der vida anzurufen und dort Stimmung für die bilateralen Vereinbarungen zu machen. Im Übrigen hoffe Laudamotion auf Unterstützung von WKÖ und Gewerkschaft und eine rasche Genehmigung, damit bald Kurzarbeit unter den gleichen Konditionen wie für die Lufthansa-Tochter AUA möglich werde.

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