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Laudamotion darf Betriebsrätin Zutritt nicht verbieten

Hintergrund ist ein Streit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrätin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutz, den sie als Betriebsrätin hat, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an. In der Vorwoche hatte die Airline der Belegschaftsvertreterin die Teilnahme an einem Briefing für die Flugbegleiter verweigert. Die Veranstaltung wurde letztlich vertagt.

Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.

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