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Laut Verfassungsjurist Ministerklage zum Lobautunnel möglich

Eine solche Weisung des Ministeriums an die Asfinag ist laut Mayer nicht möglich und rechtswidrig. "Das letzte Wort hat nicht ein Verwaltungsorgan, sondern der Gesetzgeber", so der Verfassungsexperte. "Sollte belegt werden, dass eine solche Weisung ergangen ist, hätte das eine Ministerklage und in weiterer Folge auch zivil- und strafrechtliche Folgen." Auch Gesellschaftsrechtexperte Jörg Zehetner sagte am Mittwoch, eine Weisung der Ministerin gegen eine Aktiengesellschaft sei "aktienrechtlich unzulässig."

Der Präsident der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck, erneuerte indessen seine Position für den Bau des Lobautunnels mit Verweis auf die geltende Rechtslage. "Der Lobautunnel kann nicht von heute auf morgen vom Tisch gewischt werden. Dafür fehlen die rechtliche Grundlage und das notwendige Einvernehmen mit dem Finanzministerium," so Ruck am Mittwoch. Ruck fordert daher von Asfinag-Aufsichtsrat, dass der Baustopp zurückgenommen wird.

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