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Leben des Partners im Spital beendet: Mordprozess in Wien

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob im Vorjahr allerdings das Urteil auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an, weil sich das Erstgericht nicht mit der Frage in Richtung Totschlag befasst habe. Die Angeklagte hatte sich mit Tötung auf Verlangen verantwortet. Sie erklärte, sie habe "den Anblick von Willy nicht mehr ertragen" und ihn "nicht so leidend" sterben sehen können. Der 70-Jährige - von einem schweren Herzleiden, einer Herzoperation, COPD und zwei Nierentransplantationen gezeichnet - soll seiner Partnerin im Vorfeld das Versprechen abgenommen haben, ihn von seinem Leiden zu erlösen, sollte es mit ihm zu Ende gehen, hatten die Verteidiger Gunther und Daniel Gahleithner argumentiert.

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