News

Lebenserhaltende Maßnahmen beendet: Schuldspruch wegen Mord

Die Geschworenen hatten nach überraschend kurzer Beratungszeit die Hauptfrage nach Mord mit 7:1 Stimmen bejaht. Der Version der Angeklagten, die sich mit Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) verantwortet hatten, schenkten sie mehrheitlich keinen Glauben. Verteidiger Daniel Gahleithner erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Martin Ortner gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Alle Inhalte anzeigen