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Lebenslang für vier Hauptangeklagte nach A4-Flüchtlingsdrama

Die lebenslange Haft für den Erst-, Zweit- und Viertangeklagten soll ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung vollzogen werden. Nur der Drittangeklagte soll diese Chance erhalten. In erster Instanz waren die Hauptangeklagten zu 25 Jahren Haftstrafen verurteilt worden.

Die 71 Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - waren im August 2015 an der A4 (Ostautobahn) bei Parndorf im Burgenland erstickt in einem Kühl-Lkw gefunden worden. Da sie auf ungarischem Staatsgebiet ums Leben gekommen waren, fand der Prozess gegen insgesamt 14 Angeklagte in Ungarn statt.

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