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Lebenslang nach Mord an Pensionistin in Ebergassing

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Krapfenbauer führte in der Urteilsbegründung als erschwerend die massive einschlägige Vorstrafe der Angeklagten, das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Tatbegehung während der Probezeit nach einer bedingten Haftentlassung und die besondere Brutalität der Begehung. Die 64-Jährige war mit einem Zimmermannshammer mit mindestens 20 Hieben erschlagen worden. Milderungsgründe fand der Senat hingegen nicht.

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