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Lebenslange Haft für Russen nach Berliner "Tiergartenmord"

Die Richter folgten mit dem Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Zu den näheren Hintergründe der Tat sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi zum Auftakt der Urteilsbegründung noch nichts. "Die Schuld wiegt besonders schwer", sagte Arnoldi aber. Allerdings ist das Gericht davon überzeugt, dass es sich bei dem angeklagten Russen um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB handelt, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 56 Jahre alte Russe am 23. August 2019 den Georgier erschossen, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte und von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden war. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hatte der Russe im Auftrag staatlicher Stellen in Russland gehandelt. Für die Tat soll der Mann eine Scheinidentität bekommen haben und am Tag vor der tödlichen Attacke mit Alias-Namen nach Berlin gekommen sein.

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Der Georgier sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte, so die Bundesanwaltschaft.

Der kräftige, dunkelhaarige Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er.