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Lichtermeer am Ring heuer für Inklusion

Nach der neunjährigen Schulpflicht können Jugendliche, denen wegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird, zwar noch ein freiwilliges 10. Schuljahr absolvieren. Ein 11. und 12. Schuljahr ist dann aber nur mehr mit Bewilligung vom Schulerhalter und der zuständigen Schulbehörde möglich - die aber in einigen Bundesländern oft mit Verweis auf fehlende Ressourcen verwehrt wird.

Im Vorjahr nahmen an der Aktion für die Corona-Opfer rund 30.000 Personen teil. Mit Kerzen, Lampen oder Smartphones wurde dabei für knapp 15 Minuten die Ringstraße beleuchtet.

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