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Lockdown für Ungeimpfte ab Montag, Kinder bis 12 ausgenommen

Das geht aus dem der APA vorliegenden Entwurf für die 5. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung hervor. Damit dürfen Österreicherinnen und Österreicher ohne 2G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, den Weg zur Arbeit oder zur körperlichen und psychischen Erholung. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf.

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Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen bilden einen Mindestrahmen, die Länder können strengere Regeln erlassen. Am Sonntag beraten die Landeshauptleute mit der Bundesregierung in einer Videokonferenz über Maßnahmen zur Eindämmung der aktuell stark steigenden Infektionszahlen. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte sollen zur "Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung" dienen, wie es im Verordnungsentwurf heißt.

Weiterhin möglich sein wird jedenfalls der Weg zur Impfung, wie es im Entwurf heißt. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" wird möglich sein.

Formal muss die Verordnung am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden. Angesichts der türkis-grünen Koalitionsmehrheit gilt das aber als gesichert. Die Verordnung gilt vorerst bis 24. November befristet und müsste dann verlängert werden.