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MAN kündigt Standort- und Beschäftigungsgarantie

Von der jetzigen Kündigung seien auch die übertariflichen Leistungen betroffen, die ebenfalls mit diesem Vertragswerk zusammenhängen würden. Sollte es bis Jahresende keine Einigung geben, würden die Vereinbarungen gemäß ihrer individuellen Fristen zum Jahresende oder im Jahr 2021 auslaufen. Personalvorstand und Arbeitsdirektor Martin Rabe war sich sicher, dass "wir sehr zeitnah zu konstruktiven und zielgerichteten Verhandlungen kommen können." Trotz der Aufkündigung der Sicherungsverträge sei man dennoch entschlossen, die Neuausrichtung des Unternehmens so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

Der Standortsicherungsvertrag, der den Bestand des Unternehmens in Steyr bis 2030 sichern sollte, sei mit Vorsicht zu genießen, hatte Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Linzer Johannes Kepler Universität, bereits in einem Gespräch mit der APA gesagt. Die Gefahr sei groß, dass dann im Ernstfall keine Ansprüche daraus ableitbar seien. Er kenne den konkreten MAN-Vertrag nicht, betonte Felten, allerdings sieht er ihn mit Vorbehalt: So müsse erst einmal geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen rechtsgültigen Vertrag handelt. Denn der Betriebsrat könne juristisch gesehen nur bei einer Betriebsvereinbarung bzw. einem Sozialplan mitbestimmen.

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