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Maskenpflicht ab Montag stark eingeschränkt

Masken müssen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken und bei Dienstleistungen getragen werden, bei denen der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

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Als Beispiel für diesen Bereich gelten etwa Friseure. Hingegen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Handel dann nicht mehr verpflichtend. Die Einführung der Maskenpflicht in Österreich während der Coronavirus-Pandemie war am 30. März präsentiert worden. Zunächst war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Supermarkt-Besuchen verpflichtend. In weiterer Folge wurde die Maskenpflicht auf andere Bereiche ausgedehnt.