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Matura-Verordnung sieht Start mit 20. Mai vor

In der Verordnung festgehalten sind auch die bereits seit längerem bekannten Vereinfachungen. So können etwa die Themenbereiche bei der mündlichen Matura (ab 7. Juni) gekürzt werden, die Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeiten bzw. Diplomarbeiten ist nur freiwillig.

Wie im Vorjahr wird die Jahresnote wieder in die Maturanote (sowohl schriftlich als auch mündlich) einbezogen - Zeugnisnote und Prüfungsnote zählen dabei zu gleichen Teilen. Landet man damit genau zwischen zwei Noten, "sticht" die Prüfungsnote. Voraussetzung für die Einbeziehung bei schriftlichen Prüfungen ist allerdings das Erreichen von mindestens 30 Prozent der möglichen Punkte.

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Erneut wird die Arbeitszeit bei den Klausuren um eine Stunde verlängert. Das Schuljahr für die Maturaklassen endet heuer am 2. Mai. Daran schließt sich bis 18. Mai ein Ergänzungsunterricht zur Vorbereitung auf die Matura an. Dieser darf nur in jenen Gegenständen besucht werden, in denen man auch maturiert.