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Mindestsicherung: Ausnahmen bei Heizkosten und Spenden

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Die Ausnahme: Diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären. Ebenfalls determiniert wird, dass Heizkostenzuschüsse nicht angerechnet werden. Zudem wird klar gestellt, dass diese Zuschüsse, die allein der Abdeckung von Heizkosten gewidmet sind, auch weiterhin als Geldleistungen erbracht werden können.

Beschlossen wird die Reform der Mindestsicherung, die diese wieder zur Sozialhilfe macht, am Donnerstag im Nationalrat. Kernpunkt ist eine Reduktion der Leistung für jene, die über keine ausreichend guten Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen bzw. für Familien mit vielen Kindern.

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