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Musterklage zu Gratistests in Vorbereitung

Der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn, der sich gemeinsam mit dem VSV um die Klage kümmert, erinnerte an Regelungen im ASVG und im Gesundheits-Telematik-Gesetz. Gemäß letzterem dürften Abmelder von der ELGA weder im Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung Nachteile erleiden. Dies drohe nun ausgehebelt zu werden, und die versuchte Neuregelung sei auch klar verfassungswidrig, meinte er.

Die geplante Vorgangsweise bei der Klage: Ein ELGA-Abmelder soll als Testperson versuchen, die Gratistests in einer Apotheke zu bekommen. Wenn dies abgelehnt wird, wird diese Person die Tests entgeltlich erwerben und die Kosten bei der Krankenkasse geltend machen. Gegen den Ablehnungsbescheid soll dann beim Sozialgericht geklagt werden. Der VSV will den Text der Musterklage für seine Mitglieder zur Verfügung stellen, damit diese auch selber aktiv werden können. Zusätzlich prüfe man einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof, so der VSV.

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