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Nationalrat repariert am Montag Gesetzespanne

Zu dem Formalfehler war es im Nationalrat vergangene Woche gekommen. Bei der Einbringung des entsprechenden Abänderungsantrags im Plenum hatte man verabsäumt, das Inkrafttretensdatum der einhellig angenommenen Bestimmung als Verfassungsbestimmung auszuweisen. Der Lapsus fiel bei einer gemeinsamen Betrachtung von Parlament und Präsidentschaftskanzlei auf. Bundespräsident Alexander Van der Bellen konnte das Gesetz nicht unterzeichnen.

Heute, Freitag, hat der Bundesrat daher einstimmig ein Veto eingelegt und das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 zurück an den Nationalrat geschickt, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Neben den Bestimmungen für Sonderpensionen enthält die Sammelnovelle unter anderem auch Erleichterungen für Unternehmen bei der Rückzahlung gestundeter Sozialversicherungsbeiträge und Vorkehrungen für kostenlose COVID-19-Impfungen durch Haus- und Fachärzte.

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Der Einspruch wird Montagfrüh vom Nationalrat dem Sozialausschuss zugewiesen. Nach dessen Sitzung tagt der Nationalrat erneut, der Gesetzesbeschluss kann wiederholt werden. Auch weitere Vorlagen aus dem Sozialausschuss könnten auf die Tagesordnung kommen. In der Folge tritt der Bundesrats am Dienstag (22. Dezember) um 14.00 Uhr erneut zusammen, um das Gesetz endgültig abzusegnen.