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Neue Regeln für E-Scooter ab Samstag in Kraft

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Als E-Tretroller gelten Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Gehwege sind in der Regel tabu. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere - so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen - dürfen dies nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person. Außerdem wird es durch die 31. StVO-Novelle auch Leichenwagen gestattet, die Rettungsgasse zu befahren - das war bisher Einsatzfahrzeugen sowie Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes vorbehalten. Einsatzfahrzeuge durften allerdings verstorbene Unfallopfer nicht abtransportieren.

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