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Neuer Erlass regelt private Zusammenkünfte

Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.

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Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.

Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im "engsten Familienkreis" stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.