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Noch viele Fragezeichen zur kommenden Plenarwoche

Zu rechnen ist zudem mit der Wahl der drei neuen Volksanwälte Bernhard Achitz (SPÖ), Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ). Der entsprechende Vorschlag dafür steht am Donnerstag, 6. Juni, auf dem Programm des Hauptausschusses. Die Tagesordnung der Nationalratssitzung wird dann in der Präsidiale am Freitag festgelegt.

Auch einen weiteren Ausschusstermin gibt es vor dem Nationalrat, nämlich jenen des Verfassungsausschusses voraussichtlich am kommenden Dienstag, 11. Juni. Dort wird der im letzten Nationalratsplenum eingebrachte Neuwahlantrag behandelt. Anzunehmen ist, dass man sich auch bereits auf einen konkreten Wahltermin einigt. Notwendig wäre das nicht, denn die formale Zuständigkeit für die Festlegung liegt bei der Bundesregierung und dem Hauptausschuss. Im Antrag ist nur von "September 2019" die Rede.

Über den Verfassungsausschuss könnte zudem eine Vielzahl weiterer Anträge auf die Plenar-Tagesordnung kommen und angesichts des freien Spiels der Kräfte auch Mehrheiten finden. Initiativen vor allem für strengere Regeln zur Parteifinanzierung gibt es von SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT. Letztere wollen auch ein Minderheitenrecht zur Ministeranklage einführen, die NEOS etwa die Generalsekretäre in den Ministerien wieder abschaffen.

Offen ist auch noch, wann der Immunitätsausschuss tagt. Dort soll über Auslieferungsbegehren der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entschieden werden, und zwar gegen den designierten FPÖ-Finanzreferenten Markus Tschank. Es geht dabei um durch das Ibiza-Video bekannt gewordenen Vereinskonstruktionen zur Parteienfinanzierung. Auch bezüglich Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus will die WKStA ermitteln, der hat sein Mandat aber bereits zurückgelegt.

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