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NÖ Landesrat Waldhäusl verteidigte Brief an Flüchtlinge

Die Betroffenen seien "nicht zum Verlassen der organisierten Unterkunft bzw. NÖ Grundversorgung" aufgefordert worden - sondern eben dazu, sich eine private Unterkunft zu suchen, trat Waldhäusl in seiner schriftlichen Beantwortung "Ausführungen in der Anfrage" der grünen Landtagsabgeordneten Silvia Moser entgegen. Sollten sie in der vorgegebenen Zeit (laut "Standard" bis 20. Juni) keine Wohnung finden, werde in "Einzelfallentscheidungen" über einen möglichen Weiterverbleib in der organisierten Unterkunft entschieden.

Waldhäusl verwies darauf, dass "subsidiär Schutzberechtigte ab Statuszuerkennung freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt" hätten. Und gemäß NÖ Grundversorgungsgesetz hätten sie "unverzüglich ihren Integrationsverpflichtungen, insbesondere aber der unverzüglichen Pflicht zur Förderung der Eigenständigkeit und Selbsterhaltungsfähigkeit nachzukommen".

"Grundversorgte und somit auch grundversorgte subsidiär Schutzberechtigte" hätten laut diesem Gesetz keinen Anspruch auf eine bestimmte Unterbringungsform: "Der Fremde kann sich somit seine Unterbringungsform nicht aussuchen", darüber entscheide die zuständige Behörde. , hielt Waldhäusl in der Anfragebeantwortung fest.

Die Aufforderung ergehe "außer bei klar erkennbaren humanitären Fällen grundsätzlich an alle subsidiär Schutzberechtigten" - und stehe "in keinem Zusammenhang mit der Frage, ob Quartiere aufgelassen werden oder nicht". Aktuell befänden sich in Niederösterreich 740 subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung. "Nahezu 40 Prozent der subsidiär Schutzberechtigten und ca. ein Drittel aller Grundversorgten" lebten bereits in privaten Unterkünften. Dies widerlege "eindeutig" die Annahme in der Anfrage, dass mit dem Bezug von Grundversorgungsleistungen keine Wohnungen zu finden wären, schrieb Waldhäusl.

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