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ÖBB strafen seit Montag Verstöße gegen Maskenpflicht

Die Bundesbahnen nahmen die Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf. Bei uneinsichtigen Reisenden wird eine Strafgebühr von 40 Euro eingehoben, betonte das Unternehmen. Die Zugbegleiter können auch einen Fahrtausschluss aussprechen.Bei einem Medientermin im Wiener Schnellbahnnetz waren die Passagiere am Montagnachmittag überwiegend mit MNS-Masken ausgerüstet. Einzelne Fahrgäste, die ihren Schutz nicht korrekt über Mund und Nase trugen, setzten diesen nach einer Ermahnung durch die ÖBB-Mitarbeitern richtig auf und wurden daher nicht gestraft. Eine Frau, die sich lediglich ein Taschentuch vor das Gesicht hielt und somit von vornherein nicht ausreichend ausgerüstet war, musste jedoch eine Geldstrafe zahlen.

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