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Österreich klagt EU wegen grünem Label für Atomkraft

Im Zuge der Taxonomie-Verordnung hat die EU-Kommission Gas und Atom als "nachhaltig" eingestuft. Mit der Taxonomie will die EU-Kommission festlegen, welche Finanzinvestitionen künftig als klimafreundlich gelten. Das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren und den Weg der EU zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu ebnen.

Die Taxonomie-Entscheidung der EU-Kommission sei ein "Greenwashing-Programm für Atomenergie und fossiles Erdgas", hatte Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Februar kritisiert. Die Kommission erfülle "vor allem die Wünsche der Atomlobby".

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Bei der Klage beruft sich Österreich auf ein Gutachten internationaler Experten, wonach Atomkraft nicht nachhaltig sei. Dass Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommt, schätzen Juristen aber als nicht besonders groß ein. Österreich betrachtet die von der EU-Kommission vorgelegte Regelung auch als juristisch falsch. Die EU-Kommission habe nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politische Entscheidungen zu treffen, so die Argumentation. Zudem führt Österreich Verfahrensfehler an. Die EU-Staaten hätten zu wenig Zeit gehabt, darüber zu beraten.

Das geplante Inkrafttreten der neuen Regeln ließe sich noch verhindern, wenn 20 der 27 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung dagegen stimmen. Dass die Mitgliedsländer sich noch dagegenstellen, gilt jedoch als unwahrscheinlich.