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ÖsterreicherInnen beschäftigt die Arbeit auch oft in der Freizeit

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IFES hat für die Untersuchung 800 Arbeiter/Angestellte ab 18 Jahren telefonisch/online befragt. 40 Prozent sagen auch, dass "Müdigkeit und Erschöpfung nach der Arbeitszeit", eine gänzlich freie Freizeitgestaltung verhindere. 38 Prozent geben "familiäre und sonstige Verpflichtungen" an.

Insgesamt ist etwa die Hälfte mit dem Ausmaß ihrer Freizeit zufrieden. Die Unzufriedenheit ist mit 35 Prozent dort am größten, wo eine variable Arbeitszeit gegeben ist, über die aber vom Dienstnehmer selbst nicht bestimmt werden kann. Bei der Gestaltung der Freizeit sind wiederum jene am zufriedensten, die ihre Arbeit variabel und selbstbestimmt gestalten können.

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Die Angaben dazu, wie viel Freizeit an einem durchschnittlichen Arbeitstag bleibt, in der man ohne irgendwelche Verpflichtungen oder Erledigungen wirklich das tun kann, was man will, gehen ziemlich auseinander. Hier sagen deutlich mehr Frauen (42 Prozent) als Männer (31 Prozent), nur bis zu zwei Stunden Freizeit zu haben. 49 Prozent der Frauen wiederum geben an, sich in der Freizeit erholen zu können. Bei den Männern sind das nur 42 Prozent. Mitarbeiter mit fremdbestimmter variabler Arbeitszeit können sich am schlechtesten erholen. Bei der beruflichen Belastung in der Freizeit sind ebenfalls jene am meisten negativ betroffen, die eine variable und fremdbestimmte Arbeitszeit haben.

Die Vereinbarkeit privater Termine und beruflicher Verpflichtungen ist für Beschäftigte mit Kindern besonders schwierig, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung. 49 Prozent der Beschäftigten mit Kindern im Haushalt gaben an, häufig oder gelegentlich private Termine wegen kurzfristiger beruflicher Verpflichtungen absagen zu müssen.

Die GPA-djp bekräftigte ob der Studienergebnisse einige ihrer Forderungen, wie etwa den Rechtsanspruch auf eine Vier-Tage-Woche und die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche. Die Gewerkschaft fordert unter anderen Punkten auch einen Rechtsanspruch auf mindestens drei Wochen Urlaub in der schulfreien Zeit für Beschäftigte mit Kindern sowie Zuschläge bei kurzfristigem Einspringen.