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Offenbar Einigung über Schuldenbremse in Verfassung

Die Idee einer verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldenbremse gibt es schon länger. Den vor zwei Jahren diskutierten Plänen zufolge würde der Bund verpflichtet, ein maximales Defizit von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung einzuhalten, den Ländern wären in Summe 0,1 Prozent des BIP erlaubt. Dass ein solcher Plan aktuell umgesetzt werden könnte, ist aber zweifelhaft. Denn damit würde auch in Landeskompetenzen eingegriffen, wofür eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig wäre, über die ÖVP und FPÖ nicht verfügen. Die NEOS sind nicht im Bundesrat vertreten.

Auf einfachgesetzlicher Ebene gilt eine "Schuldenbremse" bereits - zu hohe Defizite werden auf einem Kontrollkonto verbucht und müssen in weiterer Folge abgebaut werden. Dieser Mechanismus ist auch im Stabilitätspakt mit den Ländern verankert.

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