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OGH: PayLife-Kreditkartenkunden zahlten zu viel

"Die Erhöhung der Entgelte fand am 1. September 2015 statt - das wird für die gesamte Dauer zurückerstattet", sagte AK-Rechtsexperte Robert Panowitz zur APA. Den Kunden wurden zum Teil unerlaubt Spesen, Entgelterhöhungen und Papiermonatsrechnungen abverlangt. "Die wichtigsten Klauseln wurden aufgehoben", resümierte der Jurist.

Betroffene Kunden können ihre Ansprüche laut AK ab sofort bei PayLife anmelden - mit einem Formular auf der Website des Kartenanbieters unter www.paylife.at/agb. Diese Anträge würden ab 7. November geprüft und dann innerhalb von acht Wochen zurückgezahlt.

Nicht durchgekommen sind die Konsumentenschützer mit ihrer Forderung, auch an allen Bankomaten gebührenfrei davonzukommen, die nicht von den heimischen Banken betrieben werden. Es ging um die Haftung für die Kosten: Falls Gebühren anfallen, sind sie vom Kunden zu tragen. Die Firma Euronet wird also weiterhin Geld dafür einheben. Ein weiterer großer Anbieter von Geldausgabemaschinen wäre Datafirst.

Als gröblich benachteiligend beurteilte der OGH den Verbraucherschützern zufolge aber beispielsweise die Möglichkeit, die Entgelte binnen eines Jahres mehrmals zu erhöhen. Diese Klausel sei rechtswidrig - Entgelterhöhungen, die auf Basis der Klausel vorgenommen wurden, sind den Kunden zurückzuerstatten.

Das betreffe insbesondere die Erhöhung des Jahreskartenentgelts, aber auch die Gebühr für Bargeldbehebungen sowie die Manipulationsgebühr, die bei Umsätzen in Fremdwährung und bei Euro-Umsätzen außerhalb der EU anfällt.

So wurden laut AK etwa die Jahresentgelte per 1. September 2015 bei der PayLife "GoldPlus"-Kreditkarte von 69,20 auf 74 Euro, bei der PayLife "Classic"-Kreditkarte von 20,50 auf 22 Euro und bei der PayLife "Platinum"-Kreditkarte von 200 auf 218 Euro verteuert. Diese Kartenentgelterhöhung mache - gerechnet auf vier Jahre - bis zu 72 Euro aus. Rückerstattet würden auch die Entgelterhöhungen für Bargeldauszahlungen von drei auf 3,30 Prozent und die Erhöhung des Manipulationsentgelts von 1,5 auf 1,65 Prozent.

Unzulässig sei es auch, dass neben Verzugszinsen auch Rücklastschrift- und Mahnspesen verlangt wurden, wenn man mit der Bezahlung der Abrechnung in Verzug war - je nach offener Forderung waren das den Konsumentenschützern zufolge zwischen 6 und 18 Euro.

Wer die Monatsrechnung postalisch in Papierform wünschte und nicht als Download auf der Homepage, zahlte dafür seit 1. August 2017 jeweils 1,10 Euro. Die entsprechende Klausel widerspricht aber dem Zahlungsdienstegesetz - das zu Unrecht verlangte Geld muss nun zurückgegeben werden.

Herausgegeben werden die PayLife-Kreditkarten von der easybank AG. Diese hat die Marke PayLife den Angaben zufolge 2017 von der Six Payment Services GmbH erworben.

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