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OGH will in VKI-Verfahren zu VW den EuGH-Entscheid abwarten

Seitens des OGH wurde der Beschluss bestätigt. VKI-Chefjurist Thomas Hirmke bedauert, dass nun 515 Geschädigte warten müssen, bis der EuGH die Zuständigkeitsfrage geklärt hat, wie er zur APA sagte. Aus Sicht des VKI ist die Zuständigkeitsfrage klar - für die betroffenen Österreicher seien die heimischen Gerichte zuständig.

Im März wurde in Klagenfurt ein Zivilprozess gegen den VW-Konzern wegen des Abgasskandals unterbrochen, bis das europäische Höchstgericht die Frage der Zuständigkeit geklärt hat. In Kärnten vertritt der VKI 574 Geschädigte.

Im jetzigen Verfahren geht es um ein VKI-Massenverfahren, das vor dem Landesgericht Wels in erster Instanz anhängig war. Laut aktuellem Beschluss des OGH ist dieses Verfahren zu unterbrechen, bis der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt zur Frage der Zuständigkeit entschieden hat.

"Der OGH bestätigt damit die Auffassung der VW AG, dass in den gleichgelagerten Massenverfahren auf die Entscheidung des EuGH gewartet werden muss", so die VW-Anwälte Thomas Kustor und Sabine Prossinger von Freshfields Wien in einem Statement zur APA. Derzeit liegen beim OGH noch zwei weitere Verfahren (Wiener Neustadt und Korneuburg) zur Entscheidung. Es sei möglich, dass der OGH diese anders beurteilt, sagte VKI-Jurist Hirmke.

"Wenn der EuGH sich schon damit beschäftigt muss gesichert sein, dass alle Aspekte der Zuständigkeit geklärt sind", hofft Hirmke. Der VKI befürchtet, dass sonst Möglichkeiten seitens VW bestehen, die Verfahren weiter zu verzögern.

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