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Opposition wendet sich wegen Corona-Agentur COFAG an VfGH

Konkret haben die Oppositionsparteien das Ziel, dass der VfGH aus ihrer Sicht verfassungswidrige Bestimmungen aufhebt, die sich im ABBAG-Gesetz und im Covid-19 Förderungsprüfungsgesetz finden, die zur Gründung der COFAG geführt haben. Die Beschwerde wird noch heute eingebracht. Die Finanzsprecher Jan Krainer (SPÖ), Hubert Fuchs (FPÖ), Karin Doppelbauer (NEOS) rechneten damit, dass noch heuer eine Entscheidung fallen werde.

"Wenn der Einspruch recht bekommt, muss das Konstrukt neu gebaut werden", sagte Doppelbauer, auf deren die Initiative die Drittelbeschwerde eingebracht wird. "Unternehmen brauchen eine Rückzahlung von Hilfen aber nicht zu fürchten." Es gehe darum, dass die türkis-grüne Bundesregierung lernen müsse, "dass solche Dinge nicht gehen", sagte die Pinke. Denn die COFAG sei einer parlamentarischen Kontrolle entzogen. Sie verteile "freihändig" 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten, so Krainer und Fuchs.

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Bei Rechtsfragen werden auf den Zivilrechtsweg verwiesen - und da herrsche zwischen Einzelnen und der Republik "keine Waffengleichheit". Also wolle man auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht vom VfGH prüfen lassen.

"Es braucht Transparenz, parlamentarische Kontrolle und Zugriff externer Experten", forderten die Oppositionspolitikerin und -politiker. Die Opposition fordert einen eigenen Unterausschuss im Budgetausschuss, der die Coronahilfen kontrollieren soll. Ein solcher wurde bisher nicht eingerichtet. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verweisen stets darauf, dass SPÖ, FPÖ und NEOS einen ihnen zustehenden Sitz im COFAG-Beirat einnehmen sollen, dort gebe es Information zu den miliardenschweren Hilfen. In den Beirat der COFAG wollen die Oppositionsparten aber partout nicht einziehen. Der Beirat sei zahnlos - und gebe es den geforderten Unterausschuss, müsse man dort so tun, als wisse man die Sachen nicht, die man im Beirat erfahre, kritisierten Fuchs, Krainer und Doppelbauer.