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OStA-Leiter Fuchs in Innsbruck erneut vor Gericht

Grund für die Aufhebung waren vorwiegend Begründungsmängel. Konkret geht es in der Anklage der WKStA um zwei Ereignisse: Einerseits soll Fuchs im Dezember 2020 Aktenteile einer WKStA-Anzeige gegen eine ehemalige "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Zudem soll er Pilnacek erzählt haben, dass die Anzeige von der WKStA nicht weiter verfolgt wurde.

Andererseits soll Fuchs laut Anklagebehörde genau in dieser Sache vor dem Ibiza-U-Ausschuss im März 2021 gelogen haben. Er gab dort an, sich nicht mehr erinnern zu können, die Aktenteile weitergegeben zu haben. Fuchs argumentierte vor Gericht, dass er sich in einem Aussagenotstand befunden habe, weil sich der Gegenstand des U-Ausschusses gegen ihn selbst gerichtet habe. Das Landesgericht ließ den Aussagenotstand nicht gelten - das OLG sah dies anders. Im Falle einer Verurteilung drohen Fuchs bis zu drei Jahre Haft.

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