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Plakolm-Vorstoß Richtung Berufsverbote für Missbrauchstäter

"Wir müssen gemeinsam mit der Justiz schleunigst weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können", meinte Plakolm Mittwochmittag gegenüber der APA. Wer sich an unmündigen Kindern oder Minderjährigen vergangen oder diese gar vergewaltigt habe, "hat in der Jugendarbeit nichts verloren", betonte Plakolm.

"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nie verhandelbar sein", hielt die Jugendstaatssekretärin fest. Es dürfe "für jene, die sich an den Schwächsten vergehen, keine zweite Chance geben".

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Plakolm appellierte in diesem Zusammenhang an alle Vereine und ehrenamtlichen Organisationen, bei der Überprüfung von Bewerbern und Mitarbeitern die vorhandenen Möglichkeiten - etwa die seit 2014 vorgesehene erweiterte Strafregisterbescheinigung - zu nutzen und auszuschöpfen. Neben der speziellen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gibt es seit knapp zwei Jahren auch eine erweiterte "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" für berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich. Bereits getilgte Vorstrafen scheinen aber auch in diesen Strafregisterauszügen nicht auf. Grundsätzlich werden hierzulande nur Sexualstraftaten bei einer Verurteilung zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe nicht getilgt und scheinen daher ein Leben lang im Strafregisterauszug auf.