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Polizei muss nicht verpflichtend Straftäter-Herkunft nennen

Der Medienerlass wurde demnach am 2. Jänner veröffentlicht. "Herkunft, Rasse oder Religion von Straftätern sollen nur kommuniziert werden, wenn es für Zweck und Ziele der Kommunikation auch nötig ist. Dies hat stets unter dem Blickwinkel der Menschenrechte und des Datenschutzes zu erfolgen", sagte Peschorn.

In einem früheren Erlass hatte der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geregelt, dass die Nennung von Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft im Sinne der Glaubwürdigkeit nur dann zu unterbleiben habe, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden könnten. Dafür gab es heftige Kritik.

Wie die nachgeordneten Dienststellen des Innenministeriums und der Landespolizeidirektionen mit den neuen Bestimmungen umgehen, bleibt ihnen nun weitgehend selbst überlassen. Die neue Bestimmung ist eine "Kann"-Regelung gegenüber der de facto "Muss"-Regelung zuvor.

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