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Prämie für Kurzarbeiter beschlossen

Einen entsprechenden Beschluss hat Donnerstagnachmittag der Nationalrat gefällt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Sonderbetreuungszeit und die Freistellung ungeimpfter Schwangerer in körpernahen Berufen bis inklusive März zu verlängern. Erleichterungen gibt es beim Einsatz von Saisonniers.

Der Bonus gilt gemäß einem am Donnerstag eingebrachten Abänderungsantrag für alle, die zwischen März vergangenen und November dieses Jahres mindestens zehn Monate sowie im Dezember mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren. Weitere Voraussetzung ist, dass die Personen vor der Kurzarbeit höchstens die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdient haben.

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Was die Freistellung der ungeimpften Schwangeren in körpernahen Berufen angeht, gab es Kritik der Opposition. SP-Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek hätte sich die Regel auch für geimpfte Schwangere und für Handelsangestellte gewünscht. Seitens der freiheitlichen Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch wurde die Frage aufgeworfen, wieso man nur um drei Monate verlängere, wenn doch Omikron angeblich so gefährlich sei.

NEOS-Mandatarin Fiona Fiedler störte wiederum die Sonderbehandlung der Ungeimpften, mit der die Bemühungen um die Impfung Schwangerer konterkariert würden. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) replizierte, dass es sich wohl um die letzte Verlängerung handle. Denn nun hätten auch alle Schwangeren gemäß Empfehlungen die Gelegenheit gehabt, ein Vakzin zu erhalten.

Was die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit angeht, wurde breit eine über den März hinausgehende Lösung gefordert. Kocher kalmierte, dass er eine Verordnungsermächtigung erhalten habe, mit der er die Regelung bis Mitte des Jahres verlängern könnte.

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Änderungen gibt es in den Saisonbranchen. Die Höchstzahl für befristet beschäftigte ausländische Saisonarbeitskräfte für Tourismus und Ernte entfällt in der Niederlassungsverordnung. Die Zulassung der Saisonniers soll stattdessen über die jährlichen Kontingentverordnungen gesteuert werden. Bedenken, dass damit Arbeitsplätze für heimische Mitarbeiter wegfielen, teilte Kocher nicht. Er meint, dass diese Posten sonst gar nicht besetzt würden.

Zudem gibt es Erleichterungen für Stamm-Saisonniers. Personen, die in den vergangenen fünf Kalenderjahren, also ab 2017, in zumindest drei Jahren im selben Wirtschaftszweig Tourismus oder Land- und Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate befristet beschäftigt waren, können Bewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall erhalten.