News

Prozess gegen Ernst August von Hannover in Wels

Vorerst hatten die Vorfälle vom vergangenen Sommer für den 67-jährigen Welfenprinzen, der häufig in Grünau (Bezirk Gmunden) weilt, die Konsequenz, dass er mit einem vorläufigen Waffenverbot belegt wurde. Vor dem Strafgericht drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Ob es am ersten Tag bereits ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Mehr als zehn Zeugen sind geladen und ein psychiatrischer Sachverständiger soll gehört werden. Verteidiger Malte Berlin wollte sich im Vorfeld nicht äußern, wie sich sein Mandant verantworten wird. Sollte Ernst August nicht erscheinen, wird vertagt. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen.

Alle Inhalte anzeigen