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Prozess nach Messerattacke beim Rauchen in Wiener Innenhof

Der 21-Jährige muss sich nicht wegen versuchten Mordes verantworten, da er laut dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann unter paranoider Schizophrenie leidet und in einem akuten psychotischen Schub zugestochen hat. Der Mann war somit zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund dessen die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

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