News

Prozess um Amokdrohung beim Bundeskanzler-Chat

Er habe sich vielmehr darüber geärgert, weil seine Fragen von Kurz nicht beantwortet wurden. Der Live-Chat wurde am 7. April 2021 über das soziale Netzwerk Instagram veranstaltet, als es aufgrund der Corona-Pandemie wieder zu Verschärfungen gekommen ist. Die Teilnehmer konnten dabei schriftlich Fragen stellen, die Kurz dann beantwortete. "Ich wollte wissen, wann die Fußballvereine wieder öffnen und wann alles wieder normal wird", berichtete der sportbegeisterte 16-Jährige. Aufgrund der Vielzahl der Fragen fand auch seine beim Bundeskanzler keine Beachtung. "Ich wollte Aufmerksamkeit, um eine Antwort zu bekommen", erzählte er. Deshalb schrieb er: "Ich mach Amoklauf" und kündigte an, dass er ihn am 10. April 2021 um 13.00 Uhr im Stephansdom verüben werde. Danach verließ er den Chat.

Anhand von Screenshots konnte der Jugendliche rasch ausgeforscht werden. Er wurde nach Ermittlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) am Tag vor der angekündigten Tat von Cobra-Beamten zu Hause festgenommen. Über Nacht musste er in Haft bleiben, am nächsten Tag wurde er gegen gelindere Mittel entlassen. "Ich hab' die Konsequenzen nicht erwartet", sagte er dem Schöffengericht. "Damals hab' ich nicht drüber nachgedacht, aber jetzt tu ich das jeden Tag vor dem Einschlafen." Er bereue es "aus tiefstem Herzen", sagte er. "Ich entschuldige mich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern."

Alle Inhalte anzeigen

Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, bei Jugendlichen ist der Strafrahmen eineinhalb Jahre. Weil der junge Mann allerdings jeden Termin mit der Bewährungshilfe einhielt, jeden Schritt seiner Anwältin Daniela Leitner mitteilte und sich sogar erfolgreich um eine Lehrstelle als Einzelhandelskaufmann kümmerte, fand die Richterin mit vier Monaten bedingte Strafe mit einer dreijährigen Probezeit das Auslangen. "Eine Diversion sehe ich nicht", sagte die Schöffensenatsvorsitzende, aber die Verurteilung scheint nicht im Leumundszeugnis auf. Der Bursche nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.