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Quartiergeber für Flüchtlinge erhalten Teuerungsausgleich

Rein technisch handelt es sich um eine finanzielle Zuwendung des Bundes an die Länder, wenn diese eine entsprechende Ausschüttung vornehmen. Argumentiert wird die Unterstützung etwa mit den gestiegenen Energiekosten, aber auch den höheren Aufwendungen für Gebäude und Personal, was vor allem organisierte Einheiten betrifft.

Deshalb werden auch diese zusätzlich unterstützt. Zwei Euro pro untergebrachtem Flüchtling und Monat gibt es für die organisierten Unterkünfte. Vier Euro sind es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

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Bei jenen, die privat untergekommen sind, werden 50 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt. 100 Euro sind es ab zwei Personen, die in einem Haushalt betreut werden. In der Begründung des entsprechenden Gesetzesantrags heißt es, dass in der Praxis insbesondere die Ausstellung von Gutscheinen in Betracht kommen werde.

Da die Teuerung aktuell noch immer hoch ist, werden weitere Maßnahmen überlegt, wie der Grüne Abgeordnete Georg Bürstmayr in der "Wiener Zeitung" ankündigte. Es gebe bereits eine "Schablone" für zusätzliche Entlastungsmaßnahmen.