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Raiffeisen bekommt FMA-Strafe von 2,7 Mio. Euro zurück

Laut der Zeitung hat sich das Höchstgericht nicht inhaltlich mit der Sache beschäftigt. Der VwGH bemängelte stattdessen, dass die FMA einen Alternativvorwurf erhoben und damit gegen das sogenannte Bestimmtheitsgebot verstoßen habe. Sie habe nicht klar genug zum Ausdruck gebracht, wogegen die RBI tatsächlich verstoßen haben soll, heißt es in dem Bericht.

"Die RBI war bisher immer schon der Auffassung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend sind", wird RBI-Compliance-Leiter Christoph Lehner in der "Presse" zitiert.

Die Strafe der Finanzmarktaufsicht (FMA) stand indirekt im Zusammenhang mit Enthüllungen durch die "Panama Papers". Die FMA hatte einen Verstoß gegen die "Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" geortet und der RBI im März 2018 2,7 Mio. Euro aufgebrummt. Es war die bisher höchste in Österreich verhängte Strafe für ein solches Vergehen.

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