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Rauchverbot: Shisha-Bar-Betreiber blitzen beim VfGH ab

Wie der VfGH am Mittwoch bekannt gab, wurde die Behandlung zweier Gesetzesprüfungs-Anträge abgelehnt.

Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich. Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück.

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Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt.

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