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Rechnungshof kritisiert Post für zu viele "Gelbe Zettel"

In Befragungen hätten 17 Prozent angegeben, eine solche Benachrichtigung erhalten zu haben, obwohl zum Zeitpunkt der Zustellung jemand im Haushalt anwesend war. Der Rechnungshof stellt in diesem Zusammenhang "Defizite bei der langfristigen Sicherstellung und zukunftsweisenden Ausrichtung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen" fest. "Der Rechnungshof empfiehlt der Post AG, der ungerechtfertigten Ausgabe der 'Gelben Zettel' mehr Aufmerksamkeit zu widmen", so die staatlichen Prüfer zum teilstaatlichen Unternehmen.

Die Beschwerden stiegen übrigens auch bei der Paketzustellung - bei zunehmendem Paketvolumen: Von 2016 bis 2019 um 28 Prozent. Im Jahr 2019 gab es rund 100.000 Beschwerden zu Briefen und mehr als 110.000 zu Paketen.

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Der Rechnungshof erhob weiters anhand der von der Post ausbezahlten Entschädigungszahlungen für verlorene Paketsendungen, dass deren Anzahl im Verhältnis zum gesamten Sendungsvolumen zwar von geringer Bedeutung war, ihr Anteil im Zeitverlauf jedoch stieg.

Positiv beurteilt der Rechnungshof die Zustellgeschwindigkeit. "Gemäß einer europäischen Norm sollten 95 Prozent der Priority-Briefe im Inland innerhalb eines Werktags zugestellt sein, 90 Prozent der Pakete innerhalb von zwei Werktagen. Die Post AG erreichte diese Laufzeiten in den Jahren 2016 bis 2019 überwiegend oder übertraf sie sogar", so die Prüfer.

Zur Öffnung des Postmarktes, der unter anderem mit der Privatisierung der Post angestrebt wurde, merkt der Rechnungshof an: "Mit einem Marktanteil von 99 Prozent hat die Post AG ihre Monopolstellung im liberalisierten Briefmarkt de facto beibehalten. Obwohl die Sendungsmengen zurückgegangen sind, blieb der Gesamtumsatz der Briefpost wegen Entgeltanpassungen weitgehend konstant. Im Paket-Bereich steht die Post AG hingegen im starken Wettbewerb, vor allem in urbanen Gebieten."

Der Rechnungshof hat auch Anregungen für den Gesetzgeber. So würde sich der Mitbewerb, vereinfacht gesagt, die Rosinen herauspicken und gleichzeitig die abgelegenen Regionen der Post überlassen. "In diesem Zusammenhang verweist der Rechnungshof auf seine Empfehlung an den Gesetzgeber, einen tragfähigen finanziellen Ausgleichsmechanismus zu entwickeln", so die Prüfer. Zuständig für die Regulierung auf nationaler Ebene ist das Landwirtschaftsministerium.

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